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4 Dinge, die Du ohne Beleg von der Steuer absetzen kannst

Pauschalbeträge bei der Steuer: Diese 4 Ausgabenarten brauchen keinen extra Beleg.

Ganz gleich, ob Angestelltenverhältnis oder selbstständig tätig:

 

Auf dem Einkommensteuerbescheid gibt es vielerlei Pauschalen, die du ganz ohne entsprechenden Nachweis einfach so geltend machen kannst. Das Aufheben von Einzelnachweisen lohnt sich nur dann, wenn du diese Pauschalsummen deutlich übersteigst und deine Ausgaben steuerlich geltend machen möchtest. Für folgende vier Arten der steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten brauchst du keinen Nachweis erbringen, um den gesetzlich möglichen Steuervorteil erhalten zu können:

– Geschäftsreisen: nach Dauer der Ortsabwesenheit gestaffelte Pauschbeträge
– Nutze die Nichtbeanstandungsgrenze für Arbeitsmittel oder sammle Belege über das Jahr
– Bewerbungskosten lassen sich pauschal geltend machen
– Die Kosten fürs Kind erhältst du von der Lohnsteuer zurück

Du kannst dich an deinen regionalen Steuerhilfeverein wenden, wenn du keine wichtigen Posten verpassen möchtest in deiner privaten Lohnsteuererklärung.

Selbstständigen bleibt oftmals nur der Gang zum Fachanwalt für Steuerrecht.

 

So erhältst du die Pauschale für Dienstreisen vom Finanzamt

 

Bist du beruflich unterwegs im aktuellen Geschäftsjahr, kommt es für die Steuerpauschale darauf an, wie viele Stunden du ortsabwesend bist. Übernachtest du am fremden Arbeitsort, kannst du höhere Beträge steuerlich geltend machen als bei einer dienstlichen Ortsabwesenheit von acht Stunden täglich. Bei Geschäftsreisen benötigst du auf alle Fälle einen Nachweis, dass du diese tatsächlich unternommen hast. Das können Zugfahrkarten sein, Tankbelege vom fremden Einsatzort oder auch die Bestätigung der Unterkunft, dass du dort übernachtet hast. Letztere ist insbesondere dann wichtig, wenn du die volle Pauschale von 28 Euro pro Arbeitstag geltend machen möchtest. Bei einer beruflichen Ortsabwesenheit von acht Arbeitsstunden ohne Übernachtung setzt du auf der Steuererklärung pauschal 14 Euro an.

Die Arbeitsmittel-Pauschale erhältst du mit diesem Trick von der Steuer zurück

 

Für Arbeitsmittel, die du für deine berufliche Tätigkeit benötigst, kannst du pauschal 110 Euro jedes Jahr bei der Steuererklärung angeben. Hast du höhere Ausgaben, etwa weil du im Homeoffice einen neuen Drucker brauchst, den dein Chef nicht bezahlt, musst du die Kaufbelege sammeln und für die Finanzbehörden aufbewahren. Kaufst du Bleistifte, Druckerpapier und sonstige geringfügige Arbeitsmittel über das Finanzjahr ein, die den Wert des Freibetrags nicht überschreiten, brauchst du aber keine Belege sammeln.

So viel kannst du bei der Steuererklärung für Bewerbungen absetzen

 

Steht eine berufliche Neuorientierung an, kannst du für jede postalisch verschickte Bewerbung 8,50 Euro steuerlich geltend machen, für Online-Bewerbungen immerhin noch 2,50 Euro. Wie hoch die tatsächlichen Bewerbungskosten ausfallen, spielt keine Rolle, wenn du von diesen Pauschalbeträgen der Finanzbehörden Gebrauch machen möchtest. Hebe dir sicherheitshalber Belege auf, aus denen hervorgeht, dass du wirklich so viele Bewerbungen verschickt hast, wie du in deiner Steuererklärung angibst. Das spart dir im Fall einer Steuerprüfung viel Ärger.

Die Kosten fürs Kind bei der Lohnsteuer angeben

 

Deine Steuerlast verringert sich, wenn du die Kinderbetreuungskosten angibst. Zahlst du für dein Kind Geld für einen Sportverein, wird es dort ebenfalls steuerlich relevant betreut. Dein Gehalt wird zusätzlich durch die steuerlichen Freibeträge für Eltern aufgewertet, die das Finanzamt automatisch anrechnet, wenn du deine Kinder in die Steuererklärung einträgst. Es gibt noch viele weitere Steuervorteile, wie beispielsweise die aktuelle Pendlerpauschale oder pauschale Werbungskosten. Grundsätzlich kannst du alle Pauschalbeträge für dich beanspruchen, ohne dass du dem Finanzamt gegenüber detaillierte Nachweise erbringen musst.

Allgemeine Tipps für die Steuererklärung mit oder ohne Steuerberater

 

Eine Steuer-Software hilft dir dabei, keinen der möglichen Freibeträge zu verpassen, du kannst dich auch steuerlich beraten lassen. Die Kosten für deinen Steuerberater setzt du praktischerweise von der Steuer ab, sodass du dir also nur die Frage stellen musst: Gebe ich das Geld lieber dem Finanzamt oder meinem Steuerberater? Ohne diesen hast du noch bis zum 31.07.2022 Zeit, deine Steuerunterlagen für 2021 einzureichen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis nächstes Jahr im Februar. Du hast also in jedem Fall noch ausreichend Zeit, um alle infrage kommenden Pauschalen anzugeben und so deine jährliche Steuerlast zu schmälern.

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