Die Energiepreise klettern und auch Benzin und Diesel werden immer teurer. Da kommt eine Gehaltserhöhung genau richtig?
Für ein höheres Bruttogehalt muss du erst deinen Chef überzeugen. Dein Nettogehalt steigt aber bereits, sobald du unsere Steuertipps befolgst!
Handwerkerkosten
Nächsten Winter gönnst du dir endlich einen Carport? Das Wohnzimmer muss neu gestrichen werden und das Schlafzimmer braucht einen neuen Teppichboden? Wer zwei linke Hände oder einfach keine Zeit und Lust zum Heimwerken hat, für den gibt es gute Nachrichten: Wenn du die Arbeit den Profis überlässt, kannst du einen Teil der Rechnung von der Steuer absetzen. Gemäß § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerbegünstigt. Was viele gar nicht wissen ist, dass diese Normvorschrift von den Finanzgerichten sehr weit ausgelegt wird. Von der Steuer absetzbar sind deshalb nicht nur Arbeiten an einem Gebäude, sondern auch die Reparatur von Geräten und Maschinen, soweit diese in der Hausratversicherung mitversichert werden können. Das gilt z.B. für die Waschmaschine, den Geschirrspüler, den Fernseher oder den Staubsauger. Allerdings muss der Handwerker dazu ins Hauskommen. Darüber hinaus können auch die Wartung der Heizung oder der Solaranlage sowie die Leistungen des Schornsteinfegers steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt übrigens nicht nur für deine Hauptwohnung, sondern auch für Nebenwohnsitze oder dein Ferienhäuschen im Inland und im EU-europäischen Ausland.
Absetzbar sind 20% der Lohnkosten sowie der Fahrtkosten, insgesamt maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten bleiben leider unberücksichtigt. Die Handwerkerkosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen, sie vermindern also nicht nur die Bemessungsgrundlage. Der Höchstbetrag steht einem Haushalt nur einmal pro Jahr zu, er kann also auch von Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften nur einmal geltend gemacht werden. Da der Gesetzgeber mit der Einführung von § 35a EStG die Schwarzarbeit bekämpfen wollte, gibt es aber einige formale Voraussetzungen, die du beachten musst. Du benötigst eine Rechnung und darfst diese keinesfalls bar begleichen, sondern musst das Geld auf ein Konto des Leistungserbringers überweisen. Außerdem musst du den Betrag in der Steuererklärung angeben. Dafür gibt es im Mantelbogen auf Seite drei, Zeile 73, eine extra Kategorie.
Kinderbetreuungskosten
Kleidung, Lebensmittel, Bücher und Schulmaterial – Kinder kosten viel Geld! Diesem Umstand wird grundsätzlich durch den Kinderfreibetrag Rechnung getragen. Die Kosten für die Betreuung deiner Kinder kannst du aber zusätzlich steuerlich geltend machen. Die Rechtsgrundlage bildet § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eltern können je Kind zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind zum eigenen Hausstand gehört, es muss aber nicht unbedingt ein leibliches Kind sein. Darüber hinaus darf der Sprössling nicht älter als 13 Jahre sein. Für Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, gilt diese Altersgrenze nicht, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt worden ist.
Der Staat beteiligt sich leider nur an der „artgerechten“ Verwahrung des Nachwuchs, also an den Kosten für die Grippe, den Kindergarten, den Hort, Tageseltern, Au-pairs oder Babysitter. Alles was über die Beaufsichtigung und Betreuung hinausgeht, z.B. Nachhilfe, Musik- oder Tanzunterricht sowie Sport und andere Freizeitaktivitäten, sind nicht steuerbegünstigt.
Für den Nachhilfeunterricht gibt es aber ein Schlupfloch, das kaum einer kennt. Wenn du aus beruflichen Gründen umgezogen bist und deine Kinder an den neuen Wohnort mitgenommen hast, kannst du auch die Ausgaben für den Nachhilfeunterricht als Werbungskosten absetzen, sofern du gegenüber dem Finanzamt vorträgst, dass die Nachhilfe aufgrund des Orts- und des damit verbundenen Schulwechsels notwendig geworden ist. Genau wie bei den Handwerkerleistungen musst du auch bei der Kinderbetreuung eine Rechnung vorweisen können und den geschuldeten Betrag überweisen. Wenn du deinen Babysitter bar bezahlst, ist das nicht illegal, du kannst diese Kosten dann aber nicht von der Steuer absetzen.
Rechtsschutzversicherung
Private Versicherungen sorgen dafür, dass kleine und große Missgeschicke nicht in einem finanziellen Fiasko enden. Einige dieser Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen. Dazu zählen neben der Risikolebensversicherung auch die Unfall- und die Haftpflichtversicherung. Die Rechtsschutzversicherung vergessen aber viele in ihrer Steuererklärung. Dabei können Arbeitnehmer die Kosten hierfür zumindest teilweise geltend machen. Dies setzt lediglich voraus, dass die Police auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. Liegt der Fokus der Versicherung auf dem Arbeitsrecht, darfst du die ganzen Kosten absetzen. Bei einer sehr umfassenden Versicherung, ist das nur anteilig möglich. Wenn sich aus dem Vertrag ergibt, welcher Anteil der Kosten auf den Arbeitsrechtschutz entfällt, ist nur dieser absetzbar. Ist das nicht der Fall, kannst du bei deiner Versicherung nachfragen oder ganz pragmatisch vorgehen und einfach die Hälfte geltend machen. Die Finanzämter sind viel zu beschäftigt, um solche Details bei jedem Steuerpflichtigen zu prüfen und genehmigen meist jeden Betrag, der nicht offensichtlich unverhältnismäßig ist.
Spenden
Du engagierst dich für den Tierschutz oder möchtest deinen Lieblingsverein auch finanziell fördern? Darüber freut sich nicht nur die Organisation, die du unterstützt. Auch der Staat begrüßt soziales Engagement, Spenden sind deshalb steuerbegünstigt. Das setzt lediglich voraus, dass der Spendenempfänger als gemeinnützig anerkannt ist. Bis zu 300 Euro pro Spende kannst du dann problemlos steuerlich geltend machen. Du benötigst dafür lediglich einen Zahlungsbeleg, zum Beispiel einen Überweisungsträger, eine Kreditkartenabrechnung, einen Kontoauszug oder im Fall einer Barspende eine Quittung. Bei höheren Spenden ist ein Spendennachweis erforderlich. Die meisten Organisationen versenden diese Bescheinigungen am Anfang eines Jahres für das Vorjahr. Du kannst solche Nachweise aber für jede Spende auch unmittelbar anfordern.
Außergewöhnliche Belastungen
Die Kosten der privaten Lebensführung können grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Neben den Sonderausgaben gibt es aber noch eine weitere Ausnahmeregelung, die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für
- Medikamente und Heilbehandlungen
- Kuranwendungen
- Pflegeleistungen
- Ehescheidungen
- Bestattungen
- Schäden durch Naturkatastrophen
Diese Aufwendungen müssen aber die zumutbare Belastung überschreiten. Wann das der Fall ist, hängt von deinem Einkommen ab. Die entsprechende Tabelle mit den absetzbaren Prozentsätzen findest du in § 33 Abs. 3 EStG.
Die deutschen Steuergesetze ändern sich ständig. Der Grenzwert für eine Kleinspende lag zum Beispiel bis vor Kurzem noch bei 200 Euro.